Schulordnung


1. Der Unterricht erfolgt nach dem Lehrplan des NÖ Musikschulwesens.
Jede Schülerin/jeder Schüler hat sich laut der Prüfungsordnung für Musikschulen in NÖ im jeweiligen Hauptfach einer
Übertrittsprüfung in die nächste höhere Leistungsstufe zu unterziehen, sowie Ergänzungsfächer zu besuchen, welche
kostenlos sind.
Die Ausbildungsstufen gliedern sich in die Elementar-, Unter-, Mittel- und Oberstufe.
Zum Schulschluss werden Schulnachrichten ausgestellt.

2. Eine Schuleinschreibung gilt ab dem jeweiligen Schuljahr für die Dauer der Ausbildung an der Musikschule und hat bis Ende Mai
zu erfolgen, nur in Ausnahmefällen können spätere Meldungen berücksichtigt werden.
Ummeldungen in ein anderes Fach für kommende Schuljahre sind jährlich – ebenfalls jeweils bis spätestens Ende Maizu tätigen.
Ein vorzeitiger Austritt / Abmeldung ist mit Ende eines Schuljahres durch schriftliche Kündigung bis Ende Mai möglich. Durch eine vorzeitige Abmeldung innerhalb des Schuljahres entsteht kein Anspruch auf Schulgeldrückerstattung.
Ausnahmen: längere Krankheit oder Übersiedlung.

3. Im Falle einer Nichteinhaltung der Schulordnung durch die Schülerin/den Schüler kann nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten ein Ausschluss von der Schule erfolgen.

4. Die Aufsichtspflicht des Lehrers bezieht sich nur auf die Unterrichtseinheit. Der Schüler darf erst unmittelbar vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude betreten und hat sogleich den Unterrichtsraum aufzusuchen! Nach dem Unterricht haften die Eltern für den sicheren Heimweg ihrer Kinder.

5. Die für allgemeinbildende Pflichtschulen geltenden Bestimmungen des NÖ Schulzeitgesetztes 1978, LGBI Nr. 5015 in der geltenden Fassung, über das Schuljahr, die Ferienregelung und die schulfreien Tage finden sinngemäß Anwendung. Der Schüler erhält wöchentlich im Hauptfach eine Lektion.
Die Musikschule verpflichtet sich, mindestens 33 Lektionen im Schuljahr anzubieten.

6. Die Kosten für eine Ausbildung an der Musikschule werden zu je einem Drittel vom Land Niederösterreich und den Verbandsgemeinden übernommen. Der restliche Anteil ist in Form eines Jahres Schulgeldes von Schülern/Eltern zu tragen. Der Elternanteil pro Schuljahr wird auf zehn gleich hohe Monatsbeträge aufgeteilt und mittels SEPA-Lastschriftmandat zum 15. des Monats eingehoben.

UNTERRICHTSFORM MINUTEN EURO
Einzelunterricht 50 Minuten 62,--
Einzelunterricht 40 Minuten 57,--
Einzelunterricht 30 Minuten 47,--
Einzelunterricht (oder Zweier-Gruppe zu 50 Minuten) 25 Minuten 42,--
Dreier-Gruppe 50 Minuten 32,--
Vierer-Gruppe 50 Minuten 27,--
Vierer-Gruppe für Erwachsene (ab 24 Jahre) 50 Minuten 58,--
Einzelunterricht für Erwachsene (ab 24 Jahre) 50 Minuten 171,--
Einzelunterricht für Erwachsene (ab 24 Jahre) 40 Minuten 150,--
Einzelunterricht für Erwachsene (ab 24 Jahre) 30 Minuten 118,--
Einzelunterricht für Erwachsene (ab 24 Jahre) 25 Minuten 105,--
Einzelunterricht für Gemeindefremde/Auswärtige 50 Minuten 104,--
Einzelunterricht für Gemeindefremde/Auswärtige 40 Minuten 96,--
Einzelunterricht für Gemeindefremde/Auswärtige 30 Minuten 80,--
Einzelunterricht für Gemeindefremde/Auswärtige (oder Zweier-Gruppe zu 50 Minuten) 25 Minuten 70,--
Elementare Musikpädagogik/Tanz 29,--
Elementare Musikpädagogik/Tanz für Gemeindefremde/Auswärtige 43,--
Kunstfächer ab mindestens 6 Schüler: Design, Malen, Schauspiel 60 Minuten 33,--
Kunstfächer ab mindestens 6 Schüler: Design, Malen, Schauspiel 90 Minuten 46,--
Jahresgebühr für Leihinstrumente 110,--

7. Ermäßigungen: für jedes weitere Fach oder Schüler 10% bzw. 15% (gilt nicht für Erwachsene!)
Für die Fächer Elementare Musikpädagogik und Tanz gibt es keine Ermäßigung!

8. Eine Rückerstattung des Schulgeldes kann gewährt werden, wenn die 33 Unterrichtseinheiten pro Schuljahr und Fach auf Grund von Lehrerkrankheit oder längere Krankheit des Schülers nicht angeboten werden konnten.
Eine Schulgeldrückerstattung erfolgt automatisch am Ende des Schuljahres durch die Schulleitung.

9. Leihinstrumente können gegen Entgelt ausgeborgt werden – es besteht aber kein Anrecht darauf!
Jahresgebühr: Euro 97,- (inkl. Ferien)

10. Die Musikschule haftet nicht für die Beschädigung oder das Abhandenkommen von Instrumenten, Kleidung, etc.

Gemeindeverband der Carl Zeller Musikschule St. Peter/Au | Direktor Ewald Huber | Hofgasse 4, 3352 St. Peter/Au
Tel.: 07477/49129 | e-mail: direktion@ms-carlzeller.at oder sekretariat@ms-carlzeller.at | www.ms-carlzeller.at