Schulordnung
1. Der Unterricht erfolgt nach dem Lehrplan des NÖ Musikschulwesens.
Jede Schülerin/jeder Schüler hat sich laut der Prüfungsordnung für Musikschulen in NÖ im jeweiligen Hauptfach einer
Übertrittsprüfung in die nächste höhere Leistungsstufe zu unterziehen, sowie Ergänzungsfächer zu besuchen, welche
kostenlos sind.
Die Ausbildungsstufen gliedern sich in die Elementar-, Unter-, Mittel- und Oberstufe.
Zum Schulschluss werden Schulnachrichten ausgestellt.
2. Eine Schuleinschreibung gilt ab dem jeweiligen Schuljahr für die Dauer der Ausbildung an der Musikschule und hat bis Ende Mai
zu erfolgen, nur in Ausnahmefällen können spätere Meldungen berücksichtigt werden.
Ummeldungen in ein anderes Fach für kommende Schuljahre sind jährlich – ebenfalls jeweils bis spätestens Ende Maizu tätigen.
Ein vorzeitiger Austritt / Abmeldung ist mit Ende eines Schuljahres durch schriftliche Kündigung bis Ende Mai möglich. Durch eine vorzeitige Abmeldung innerhalb des Schuljahres entsteht kein Anspruch auf Schulgeldrückerstattung.
Ausnahmen: längere Krankheit oder Übersiedlung.
3. Im Falle einer Nichteinhaltung der Schulordnung durch die Schülerin/den Schüler kann nach Rücksprache mit den Erziehungsberechtigten ein Ausschluss von der Schule erfolgen.
4. Die Aufsichtspflicht des Lehrers bezieht sich nur auf die Unterrichtseinheit. Der Schüler darf erst unmittelbar vor Unterrichtsbeginn das Schulgebäude betreten und hat sogleich den Unterrichtsraum aufzusuchen! Nach dem Unterricht haften die Eltern für den sicheren Heimweg ihrer Kinder.
5. Die für allgemeinbildende Pflichtschulen geltenden Bestimmungen des NÖ Schulzeitgesetztes 1978, LGBI Nr. 5015 in der geltenden Fassung, über das Schuljahr, die Ferienregelung und die schulfreien Tage finden sinngemäß Anwendung. Der Schüler erhält wöchentlich im Hauptfach eine Lektion.
Die Musikschule verpflichtet sich, mindestens 33 Lektionen im Schuljahr anzubieten.
6. Die Kosten für eine Ausbildung an der Musikschule werden zu je einem Drittel vom Land Niederösterreich und den Verbandsgemeinden übernommen. Der restliche Anteil ist in Form eines Jahres Schulgeldes von Schülern/Eltern zu tragen. Der Elternanteil pro Schuljahr wird auf zehn gleich hohe Monatsbeträge aufgeteilt und mittels SEPA-Lastschriftmandat zum 15. des Monats eingehoben.