Information gemäß Artikel 13 DSGVO

GEMEINDEVERBAND DER CARL ZELLER MUSIKSCHULE ST.PETER/AU


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a) Name und Kontaktdaten des Musikschulleiters/der Musikschulleiterin
Dir. Ewald Huber, Hofgasse 4, 3352 St. Peter/Au, 07477/49129,
direktion@ms-carlzeller.at

b) Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten der Musikschule (falls vorhanden) bzw. der Gemeinde/des Verbandes/des Vereins (nicht die Leiterin/der Leiter)

c) Zwecke der Verarbeitung und Rechtsgrundlage

Die im Rahmen des Anmeldevorganges erhobenen personenbezogenen Daten der Schülerin/des Schülers bzw. der Erziehungsberechtigten/des Erziehungsberechtigten werden zum Zwecke des Betriebs der Musikschule sowie der Erfüllung des damit verbundenen kulturellen und bildungspolitischen Auftrages, der gesetzlichen Bildungsdokumentation, sowie der Förderung des Musikschulwesens durch das Land NÖ und der Förderstelle des Landes NÖ für das NÖ Musikschulwesen verarbeitet. Die Verarbeitung der Daten erfolgt gemäß den Bestimmungen des Privatschulgesetzes 1962, des Bundesgesetzes über die Dokumentation im Bildungswesen (Bildungsdokumentationsgesetz), des NÖ Musikschulgesetzes 2000, der Musikschulförderungsverordnung 2017, dem NÖ Musikschulplan, jeweils in der gültigen Fassung, sowie auf Grundlage des Organisationsstatuts für Niederösterreichische Musikschulen des Bundesministeriums für Bildung, des Musikschulstatuts, des abgeschlossenen Unterrichtsvertrages sowie der Einwilligungserklärung der Schülerin/des Schülers bzw. der gesetzlichen Vertreterin/des gesetzlichen Vertreters.

e) Empfänger und Verarbeiter der Daten

Empfänger der Daten sind: die Musikschule/der Musikschulverband, der Musikschulerhalter, die Musikschulleiterin/der Musikschulleiter, die unterrichtende Musikschullehrerin/der unterrichtende Musikschullehrer, das Land NÖ sowie die Förderstelle des Landes NÖ für das NÖ Musikschulwesen, die Schiessel EDV Vertriebs GmbH, Nussdorferstraße 57, 1090 Wien,
als EDV-Vertragspartner der Musikschule und Auftragsverarbeiter.


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a) Löschfristen gemäß Bildungsdokumentationsgesetz

2 Jahre nach dem Abgang der Schülerin/des Schülers von der Bildungseinrichtunggemäß § 8 (5) Bildungsdokumentationsgesetz

  • Sozialversicherungsnummer
  • Lichtbild der Schülerkarte
  • Staatsangehörigkeit
  • allfällige bildungseinrichtungsspezifische Personenkennzeichen (Matrikelnummer)

60 Jahre nach dem Abgang von der Bildungseinrichtung gemäß § 8 (5) Z 2 in Verbindung mit Anlage 1a

  • Kontaktdaten der Erziehungsberechtigten
  • Kontaktdaten der Schüler- und Elternvertreter
  • andere für Vollzugsaufgaben an der Schule notwendige Daten gem. Anlage 1a
  • Daten im Zusammenhang mit der Aufnahme der Schülerinnen und Schüler sowie in Zusammenhang mit der Durchführung von Aufnahms- und Eignungsprüfungen
  • für die Ausgestaltung der Unterrichtsordnung (etwa Klassenbildung, Stundenplan, Befreiungen, Anmeldung zum Betreuungsteil) erforderliche Daten
  • für die Ausstellung von Zeugnissen, Schulnachrichten und Schulbesuchsbestätigungen erforderliche Daten
  • Daten zur Beurteilung für Aufsteigen und Wiederholen von Schulstufen, Abschluss von Modulen sowie zur Feststellung der zulässigen Dauer des Schulbesuchs
  • zur Durchführung von abschließenden Prüfungen und Externistenprüfungen
    erforderliche Daten

7 Jahre gemäß § 212 Unternehmensgesetzbuch UGB

Rechenwerk (Rechnungen, Belege inkl. Bankverbindung)

b) Recht auf Auskunft, Löschung, Berichtigung, Einschränkung

Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO gegenüber der Musikschulleiterin/dem Musikschulleiter bzw. der/dem Verantwortlichen jederzeit das Recht auf Auskunft über die betreffenden personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie das Recht auf Berichtigung oder Löschung oder auf Einschränkung sowie Sperrung der Verarbeitung oder
Widerspruch gegen die Verarbeitung sowie das Recht auf Datenübertragung.

c) Recht auf Widerruf der Einwilligung

Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVOdas Recht die erteilte Einwilligung zur Nutzung ihrer personenbezogenen jederzeit zu widerrufen, ohne dass die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung berührt wird.

d) Beschwerderecht

Die Schülerin/der Schüler bzw. die gesetzlichen Vertreter haben gemäß Artikel 15 ff. DSGVO das Recht eine Beschwerde bei der Aufsichtsbehörde einzubringen. Dies ist die Datenschutzbehörde.

e) Gesetzliche Verpflichtung zur Bereitstellung der personenbezogenen Daten

Die Musikschule ist gesetzlich dazu verpflichtet, die angegeben Daten zu erheben und bereitzuhalten. Rechtsgrundlagen siehe Oben Punkt 1) c.


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Beabsichtigt der/die Verantwortliche, die personenbezogenen Daten für einen anderen Zweck weiterzuverarbeiten als den, für den die personenbezogenen Daten erhoben wurden, so stellt er der betroffenen Person vor dieser Weiterverarbeitung Informationen über diesen anderen Zweck und alle anderen maßgeblichen Informationen gemäß Punkt 2 zur Verfügung.

CARL ZELLER MUSIKSCHULE ST.PETER/AU